Ab kommendem Montag, dem 27.04.2020, gilt in Hessen eine Maskenpflicht. Im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften, Banken und Postfilialen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Wir bitten alle Patienten, einen solchen Mund-Nasen-Schutz mitzubringen und beim Betreten unserer Praxis und während des Aufenthalts zu tragen. Wegen der knappen Ressourcen können wir nur in Ausnahmefällen eine Maske zur Verfügung stellen.